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Abwasserschwundmenge

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Die Abwassergebühren werden in der Regel nach ihrem Frischwasserverbrauch berechnet. In besonderen Fällen kann die Gebühr für Wasser, das von Ihnen verbraucht, aber nicht dem Abwasser zugeführt wird (sog. Wasserschwundmenge), von den Abwassergebühren in Abzug gebracht werden. Hierzu zählt beispielsweise Wasser, das zur Gartenbewässerung oder für die Viehtränke benötigt wird.

Es ist in jedem Fall erforderlich, dass das Wasser an einer Entnahmestelle mit separatem, geeichtem Wasserzähler entnommen wird, dessen Einbau bei der Stadt Sankt Augustin mittels Einbaurechnung und Fotodokumentation beantragt worden ist.

Wichtiger Hinweis:
Nach Ablauf des Eichdatums kann die Reduzierung der Abwassermenge nicht mehr erfolgen, kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Austausch Ihres Gartenzählers. Eine Erinnerung durch die Stadtverwaltung erfolgt diesbezüglich nicht.
Mit diesem Prozess kann die Wasserschwundmenge einfach online gemeldet und die Erstattung der entsprechenden Abwassergebühren beantragt werden.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Abwasserschwundmenge erst Ende des Jahres ein, wenn Sie die Abrechnung Ihrer Wasserversorgung für den Frischwasserverbrauch erhalten haben.

Bei Fragen, ob Ihre Wasserentnahme unter die Wasserschwundmenge fällt, wenden Sie sich bitte an

Stadt Stadt Sankt Augustin
Buchstabe A-K Frau Becker Tel.:02241 243-300
E-Mail:Becker@sankt-augustin.de
Buchstabe L-R Frau Königsfeld Tel.:02241 243-488
E-Mail:m.Königsfeld@sankt-augustin.de
Buchstabe S-Z Frau Hofmann Tel.:02241 243-298
E-Mail:c.Hofmann@sankt-augustin.de

Sie erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Klicken Sie auf Weiter um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.